Seniorenwohngemeinschaften umsatzsteuerfrei

Betreibt ein Unternehmer eine Seniorenwohngemeinschaft und schließt dieser Mietverträge mit Senioren über ausschließlich eigen genutzte Zimmer und im einzelnen benannte Gemeinschaftsräume, wie Wohnzimmer, Küche, Garten ab und schließt dieser Unternehmer zusätzlich schriftliche Pflegevereinbarungen mit den Senioren ab, handelt es sich jeweils um eigenständige, selbständige Leistungen. Strittig war, ob es sich um eine Leistung besonderer Art handelte, die umsatzsteuerpflichtig ist oder um zwei einzelne Leistungen, die jeweils für sich genommen umsatzsteuerfrei sind. Mit Urteil vom 4. Mai 2011 hat der Bundesfinanzhof Stellung bezogen und die Umsatzsteuerfreiheit der zwei einzelnen Leistungen (Vermietungs- und Pflegeleistung) festgestellt. Wichtig ist dabei aber die vertragliche Trennung mit gesonderten Entgeltvereinbarungen der Leistungen.