Soziale Einrichtungen
Soziale Einrichtungen
Unser Spezialwissen für Sie
Seit mehr als 35 Jahren berät Dr. Schmidt-Wilke + Partner Altenheime, Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen, ambulante Dienste und Kliniken und versteht punktgenau, welchen Bedarf diese sozialen Einrichtungen haben und wie sie betreut werden wollen.
Wir beraten Sie kompetent in einer Vielzahl von betriebswirtschaftlichen Fragen, wie
- Unterstützung beim Kauf und Verkauf von Einrichtungen
- Finanzbuchhaltung und Jahresabschlusserstellung unter Beachtung der Anforderungen der Pflegebuchführungsverordnung
- Steuerliche Beratung über die Besonderheiten sozialer Einrichtungen
- Beratung zur Gemeinnützigkeit und zum Vereinsrecht
Vereine, Stiftungen, Gemeinnützigkeit – Spezialwissen ist gefragt
Das Besteuerungsrecht der Vereine und Stiftungen ist komplex: Buchführung und Abschlüsse weisen viele Besonderheiten auf, formelle Vorschriften sind einzuhalten, Betriebsprüfungen finden immer häufiger statt – es lohnt sich für die Finanzämter. Viele neue Regelungen sind zu berücksichtigen: Spendenrecht, Sponsoring, Haftung der Vorstände, Nachweispflichten zur Gemeinnützigkeit, notwendige Satzungsänderungen usw.
Mit unserem umfangreichen Wissen und der langjährigen Erfahrung in diesem Spezialgebiet stehen wir u. a. für folgende Aufgaben an Ihrer Seite:
- Lösung und Entwicklung von steuerlichen und rechtlichen Gegebenheiten
- Buchführung und Lohnabrechungen
- Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt
- Permanente Steueroptimierung
- Erstellung oder Prüfung Ihrer Jahresabschlüsse
Nutzen Sie unsere besondere Kompetenz und unser Spezialwissen zu Vereinen, Stiftungen und GmbHs. Wir beraten Sie aktuell und zukunftssicher.